Riester Rente – die Neuerungen 2008
Durch die letzte Rentenreform haben sich für die Private Rentenversicherung sehr viele wichtige Neuerungen ergeben. Besonders davon betroffen ist die beliebteste der Altersvorsorge Möglichkeiten: die Riester-Rente.
Bei dieser Arte der Altersvorsorge gibt es jährliche Änderungen, die jeweils davon abhängig sind, in welchem beruflichen Status man sich befindet und viele Kinder man sein eigen nennen kann. Bisher wurden bei der Rente die Kindererziehungszeiten viel zu wenig berücksichtigt, sodass mit der Riester-Rente nun Familien mit Kindern besonders gefördert werden. Seit 2008 erhalten Familien für jedes Kind eine Zulage von 184 Euro pro Jahr. Zudem gibt es für Kinder, die ab 2008 geboren werden, eine staatliche Zulage von 300 Euro pro Jahr - natürlich nur dann, wenn ein entsprechender Riester Vertrag abgeschlossen wurde. Des Weiteren bekommt jeder Riester berechtigte eine Zulage vom Staat in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Damit man allerdings einen Anspruch auf die Zulagen in voller Höhe hat, muss man bei diesen Altersvorsorge Möglichkeiten in den Jahren 2006 und 2007 mindestens drei Prozent des Bruttojahreseinkommens für die Riester-Rente aufgewendet haben.
Ab 2008 müssen es sogar mindesten vier Prozent vom Bruttojahreseinkommen sein. Seit 2008 ebenfalls neu ist die Absetzbarkeit der Beiträge bei der Steuererklärung. Bisher kommt man die Beiträge bis zu einer Grenze von 1.575 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Dieser Beitrag macht seit 2008 2.100 Euro aus. Allerdings bleibt bei all den Vorteilen die diese private Rentenversicherung bleibt auch ein Wehrmutstropfen, den alle Riester-Sparer kennen sollte. Bei einer vorzeitigen Kündigung eines förderfähigen Riester-Renten-Vertrags müssen alle staatlichen Zulagen zurückbezahlt werden.
Kategorie Sonstiges